Das Büßleber Holz mit seinen ca. 350 Morgen Fläche gehört der Holzgemeine Büßleben, die eigene altüberlieferte Rechte und Gebräuche hat.
Die Büßleber Holzherren pflegen das Brauchtum der Flurumzüge und Holzversteigerungen.
In der Satzung der Holzgemeine sind die seit Jahrhunderten herausgebildeten Rechte und Pflichten der Mitglieder schriftlich fixiert. Im Holzbuch sind eines jeden Holzherren Anteile nach Schock, Mandeln und Wellen eingetragen. Der Vorstand, der Holzhauptmann, der Holzförster und der Holzbuchführer verwalten den gemeinsamen Besitz.
Jährlich wird das Holzfest organisiert, auf dem Holzherren aber auch andere Anwesende Holz ersteigern können.